EU-Kommission: ÖAR als Beispiel für Good Practice

 
 

Der jüngste Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage auf einzelstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene und enthält Vorschläge für Bereiche, in denen weitere Verbesserungen angezeigt sind.

Die Praxis des ÖAR, zur Sicherstellung der Objektivität seiner Entscheidungen ausländische Gutachter einzusetzen, sowie der große Anteil ausländischer Mitglieder im Entscheidungsgremium wird in diesem Bericht ausdrücklich als Beispiel für Good Practice erwähnt. Wörtlich heißt es darin:

Bewährte Verfahren

"Erhöhte Objektivität: Der Österreichische Akkreditierungsrat setzt fast nur ausländische Evaluatoren ein und in seinem Entscheidungsgremium bilden Österreicher die Minderheit. Dies verbessert die internationale Glaubwürdigkeit, weil bei Akkreditierungsbeschlüssen persönliche Interessen keine Rolle spielen."

Darüber hinaus werden im Bericht auch das European Consortium for Accreditation ECA und die Datenbank Qrossroads als Beispiel guter Praxis hervorgehoben.

Der volle Text ist abrufbar unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0487:FIN:DE:PDF (deutsch)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0487:FIN:EN:PDF (englisch)