DAUER und WIRKUNG

 

Bezeichnung

Akademische Grade der AbsoltventInnen

Rechtliche Gleichstellung

Qualitätssiegel



 

Dauer der Akkreditierung

Die Akkreditierung tritt mit dem Datum der Zustellung des Bescheides in Kraft. Die Akkreditierung erlischt, wenn nicht rechtzeitig die Verlängerung der Akkreditierung durch Bescheid erfolgt.

Dauer der ersten Akkreditierungsperiode: 5 Jahre

Dauer der zweiten Akkreditierungsperiode: 5 Jahre

Dauer der weiteren Akkreditierungsperioden.: 10 Jahre

 

Wirkungen der Akkreditierung

 

Bezeichnung: § 3 UniAkkG sieht vor, dass die Bildungseinrichtung berechtigt ist, sich als „Privatuniversität“ zu bezeichnen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass die Bezeichnung „Universität“ von einer Privatuniversität nicht verwendet werden darf, sondern dass der Zusatz „Privat“ jedenfalls voranzustellen ist. Die Bezeichnung „Universität“ ist den staatlichen Universitäten vorbehalten. Nach der Intention des UniAkkG muss dieses Unterscheidungsmerkmal klar zum Ausdruck kommen. Eine Namensbezeichnung ohne „Privatuniversität“ oder nur mit „Universität“ ist nicht zulässig.

 

Akademische Grade der AbsolventInnen: Die Privatuniversität darf an die AbsolventInnen ihrer Studien akademische Grade verleihen. Als anerkannte akademische Grade gelten allerdings nur solche, die nach der Verleihung der Akkreditierung vergeben wurden und die im Akkreditierungsbescheid ausdrücklich genannt sind. Eine Verleihung nicht akkreditierter Grade kann eine Verfolgung gemäß § 116 Universitätsgesetz 2002 und § 146 Strafgesetzbuch nach sich ziehen.

  

Rechtliche Gleichstellung: Das Lehrpersonal und die Studierenden an der Privatuniversität sind dem Lehrpersonal und den Studierenden an staatlichen österreichischen Universitäten in den Bereichen Fremdenrecht und Ausländerbeschäftigungsgesetz gleichgestellt.

Nähere Infos:

Studierende der Privatuniversitäten genießen in sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht die gleichen Rechte wie Studierende an staatlichen österreichischen Universitäten.

Nähere Infos: www.stipendium.at

Qualitätssiegel: Privatuniversitäten sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Österreichischen Akkreditierungsrats auf ihren Publikationsmedien zu verwenden. Es dient der Ersichtlichmachung ihres Rechtsstatus und der erfolgten Qualitätskontrolle durch den ÖAR.

Richtlinien für die Verwendung des Qualitätssiegels

 


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