Was ist AKKREDITIERUNG?
 

Akkreditierung ist ein formales und transparentes Qualitätsprüfungsverfahren, bei welchem anhand von definierten, international kompatiblen Standards von einem unabhängigen Organ überprüft wird, ob universitäre Institutionen bzw. Studiengänge qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Akkreditierungsverfahren entscheiden über den Status und die damit verbundene Anerkennung und rechtliche Stellung von Institutionen und Studiengängen für einen befristeten Zeitraum. Akkreditierung im Bereich der Hochschulbildung bietet der Gesellschaft und allen involvierten Interessensgruppen die Sicherheit, dass die Qualität von Lehre und Studium internationalen Mindestanforderungen entspricht. Gleichzeitig erhöht sie die Transparenz am immer unübersichtlicheren Markt nationaler und internationaler Bildungsangebote. Wesentliche Funktionen der Akkreditierung sind:


• Schutz der Studierenden vor Angeboten, die sich für die angestrebten Resultate (Berufschancen, internationale Anerkennung des erworbenen Grades etc.) als nicht zielführend erweisen;

• Transparenz, Vergleichbarkeit und damit größere Wahlmöglichkeiten am Bildungs- und Arbeitsmarkt sowohl im Inland wie auch im gesamten europäischen Hochschulraum;

• Erleichterung internationaler Mobilität durch wechselseitige Anerkennung von Studien und Studienteilen und Verbesserung der Chancen der AbsolventInnen am europäischen Arbeitsmarkt;

• Schaffung einer Basis für den Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen um Studierende bzw. um öffentliche oder private Mittel.

 

Wozu AKKREDITIERUNG?

Wer in Österreich eine private Universität betreiben möchte, deren Studiengänge zu einem anerkannten akademischen Grad führen, braucht dazu eine staatliche Anerkennung. Diese erfolgt in Form einer Akkreditierung.

Wer ohne Akkreditierung Studiengänge anbietet und akademischen Grade verleiht, macht sich unter Umständen nach § 116 Universitätsgesetz 2002 und § 146 Strafgesetzbuch strafbar. Die Akkreditierung durch eine ausländische Akkreditierungsagentur ersetzt nicht die Akkreditierung durch den Österreichischen Akkreditierungsrat.

Wer kann einen Antrag auf Akkreditierung stellen?

a) eine Bildungseinrichtung, die in Österreich eine privaten Universität betreiben möchte;

b) eine akkreditierte Privatuniversität, die die Einführung neuer Studiengänge beabsichtigt;

c) eine akkreditierte Privatuniversität, die die Verlängerung der Akkreditierung anstrebt.