|
|
|
| |
REAKKREDITIERUNG
|
| |
Die Verlängerung der Akkreditierung muss per Bescheid erfolgen, bevor die Frist der ersten Akkreditierung abgelaufen ist. Der Antrag sollte daher unbedingt rechtzeitig, am besten zwölf Monate vor Ablauf der Erstakkreditierung, gestellt werden.
Erste Verlängerung: Die Akkreditierung der Privatuniversität kann nach der ersten Akkreditierungsperiode auf weitere fünf Jahre verlängert werden.
Weitere Verlängerung: Nach einer ununterbrochenen Akkreditierungsdauer von zehn Jahren kann die Akkreditierung jeweils für weitere zehn Jahre erfolgen.
Der Antrag auf Reakkreditierung hat - wie im Erstantrag - neuerlich das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu dokumentieren, wobei die Entwicklungen seit dem Zeitpunkt der Erstakkreditierung besonders zu berücksichtigen sind.
Richtline des Rates zur Reakkreditierung
|