EXTERNE EVALUIERUNG

 

 

Qualitätsleitbild
Selbstverpflichtung zur externen Evaluierung
Externe Evaluierung 2007

 

 

Qualitätsgrundsätze und Qualitätsleitbild des ÖAR

1. Qualitätsgrundsätze des ÖAR
Die Qualität der eigenen Arbeit ist unverzichtbares Anliegen und Herausforderung für eine Einrichtung, deren Aufgabengebiet die Qualitätssicherung ist. Dem Qualitätsbegriff des ÖAR liegen die Grundsätze der Zielerfüllung (fitness for purpose) in Verbindung mit der Angemessenheit und Validität des Ziels (fitness of the purpose) zugrunde. Das Qualitätsleitbild ist die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung einer umfassenden Qualitätskultur des ÖAR.

Der ÖAR ist eine nationale Verwaltungseinrichtung und handelt auf der Grundlage von Gesetzen. Klare und im Voraus kommunizierte Standards, Richtlinien und Verfahrensabläufe schaffen die Grundlage für eine verlässliche Einschätzbarkeit des ÖAR durch die verschiedenen Interessensgruppen.

Der Qualitätsanspruch des ÖAR steht im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Der ÖAR genügt den unterschiedlichen Ansprüchen von Studierenden, Privatuniversitäten, öffentlichen Universitäten, Politik und Arbeitsmarkt durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen.

Grundlage aller Arbeitsprozesse des ÖAR ist der Qualitätskreislauf von Planung, Ausführung, Kontrolle und Korrektur. Der ÖAR arbeitet systematisch an der Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Arbeitsabläufe.

2. Qualitätsleitbild des ÖAR

2.1. Inputqualität
Der ÖAR arbeitet auf Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen (Universitäts-Akkreditierungsgesetz und Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz). Er organisiert seine Arbeitsabläufe selbständig im Rahmen seiner Geschäftsordnung.

Der ÖAR arbeitet bei der Durchführung der Verfahren und seiner Entscheidungsfindung weisungsfrei und unabhängig von der Einflussnahme durch Interessensgruppen. Die Zusammensetzung des Rates, dem zur Hälfte nicht-österreichische Experten angehören, sichert die Unabhängigkeit von nationalen Interessenskonflikten.

Die unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungen und Entscheidungskompetenzen sind klar umschrieben. Sie sind für alle Beteiligten transparent. Die Verantwortungsbereiche sind so offen definiert, dass sie situationsgerechte Problemlösungen ermöglichen.

Der ÖAR verfügt durch seine Mitglieder und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle über hohe Kompetenz und Expertenwissen für seine Aufgabenbereiche.

2.2. Prozessqualität
Der partizipative Führungsstil des ÖAR basiert auf offener Information, wechselseitigem Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung und ermöglicht Innovation und Ideen.

Die interne und externe Kommunikation ist offen, freundlich und professionell. Konflikte werden sachbezogen gelöst.

Die flexible Organisationsstruktur und flache Hierarchie ermöglichen rasche Anpassung an neue Aufgaben und Situationen.

Der ÖAR hat für seine Arbeit Kernprozesse definiert und dargestellt. Darüber hinaus gibt es interne Regelungen für die Arbeitsabläufe der Geschäftsstelle sowie einen ‚Code of Good Practice’ für Begehungen.

Die Akkreditierungsverfahren des ÖAR entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und orientieren sich an den besten internationalen Praktiken. Alle Verfahrensschritte sind dokumentiert und für alle Beteiligten jederzeit einsehbar.

Der ÖAR konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben durch die Formulierung von Richtlinien und Standards und gewährleistet auf diese Weise eine transparente und konsistente Anwendung des Gesetzes.

Der ÖAR beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung und berücksichtigt die Ergebnisse dieser internationalen Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung seiner Verfahren.

Der ÖAR garantiert die Unabhängigkeit und Validität der Qualitätsbeurteilung durch international besetzte externe Gutachterteams, die über transparente Kriterien ausgewählt werden.

2.3. Outputqualität
Interne Feedbackinstrumente werden auf Ebene der Geschäftsstelle und auf der Ebene des Rates regelmäßig eingesetzt und für die Weiterentwicklung verwendet.

Die externe Einschätzung der Arbeit des Akkreditierungsrates durch die Antragsteller, GutachterInnen und Studierenden wird regelmäßig erhoben. Dazu kommen regelmäßige Gespräche mit den Privatuniversitäten, Studierenden, VertreterInnen der öffentlichen Universitäten und der Politik. Alle Rückmeldungen werden systematisch als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen herangezogen.

Die Evaluation der Effekte der Akkreditierung erfolgt durch das regelmäßige Monitoring der akkreditierten Einrichtungen.

Der ÖAR lässt sich regelmäßig durch eine externe internationale Expertengruppe im Hinblick auf die Erfüllung internationaler Standards und Codes of Good Practices evaluieren.

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Selbstverpflichtung zur externen Evaluierung

Der ÖAR hat in seiner Sitzung am 23./24. Juni 2008 beschlossen, sich regelmäßig im Abstand von fünf Jahren einer externen Evaluierung zu unterziehen.

 

Externe Evaluierung des ÖAR 2007

Der Österreichische Akkreditierungsrat (ÖAR) hat sich im Jahr 2007 einer externen Evaluierung unterzogen. Für die Überprüfung, ob der ÖAR den nationalen Erfordernissen genügt, sieht das UniAkkG einerseits die jährliche Berichtspflicht des ÖAR an den Nationalrat und anderseits die Rechtsaufsicht des BMBWK als Instrumente der externen Qualitätssicherung vor. Zusätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Durchführung einer externen Evaluierung des ÖAR aus dem europäischen Kontext, insbesondere aus

  • dem Beschluss der BildungsministerInnen (Bergen Kommuniqué) über die Annahme der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) und das in diesem Dokument als verpflichtend vorgesehene zyklische Peer-Review Verfahren für QS-Agenturen, das auf nationaler Basis durchzuführen ist;
  • der geplanten Einrichtung des European Register for QS-Agenturen;
  • der Bedingung, dass sich alle ENQA-Mitglieder für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft bis spätestens 2010 einer externen Evaluierung im Hinblick auf die Überprüfung der ESG unterziehen müssen;
  • der Vereinbarung, dass die Mitglieder des ECA-Projekts die Erfüllung des Code of Good Practice bis 2007 extern überprüfen lassen.

Im Zuge des Verfahrens wurden folgende Bereiche der Arbeit des ÖAR überprüft:

  • In welcher Weise und in welchem Ausmaß erfüllt der ÖAR seine im UniAkkG festgelegten Aufgaben durch die Verfahren, die der ÖAR für die Durchführung dieser Aufgaben entwickelt, implementiert und angewendet hat?
  • In welcher Weise und in welchem Ausmaß erfüllt der ÖAR die ESG/ENQA Membership Criteria (European standards and guidelines for external quality assurance agencies)?
  • In welcher Weise und in welchem Ausmaß erfüllt der ÖAR den ECA-Code of Good Practice?

Referenzrahmen und Ablaufplan

Guidelines for national reviews of ENQA member agencies

Selbstevaluierungsbericht des ÖAR

Mitglieder des Evaluierungspanels

Ergebnisbericht über die externe Evaluierung des ÖAR

Stellungnahme des ÖAR zum Ergebnisbericht über die Evaluierung

Comment to the Recommendations of the Review Report

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