LEITBILD

 


Leitbild

Qualitätsleitbild

 

Leitbild des Österreichischen Akkreditierungsrates

Position

Grundlage der Tätigkeit des Österreichischen Akkreditierungsrates (ÖAR) ist das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz - UniAkkG 1999)

Der Österreichische Akkreditierungsrat ist eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, die private Universitäten für einen begrenzten Zeitraum akkreditiert und reakkreditiert.

Der Österreichische Akkreditierungsrat ist ein ExpertInnengremium, dem Fachleute des europäischen Hochschulwesens angehören.

Auftrag und Aufgaben

Der Österreichische Akkreditierungsrat hat den gesetzlichen Auftrag zur

  • Durchführung von Akkreditierungen und Reakkreditierungen von Privatuniversitäten und deren Studiengängen
  • Aufsicht über die akkreditierten Privatuniversitäten

Diesen Auftrag erfüllt der Österreichische Akkreditierungsrat durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Interpretation der im Gesetz festgelegten Qualitätsanforderungen durch die Erarbeitung von Richtlinien und Qualitätsstandards für die Akkreditierung
  • Entwicklung von Instrumenten zur regelmäßigen Überprüfung, ob diese Anforderungen von den Privatuniversitäten erfüllt werden
  • aktive Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung
  • jährliche Rechenschaftslegung über seine Tätigkeit gegenüber dem österreichischen Nationalrat

Ziele

Die Ziele des Österreichischen Akkreditierungsrates bestehen in

  • der Öffnung des universitären Sektors für private Anbieter aus dem In-und Ausland
  • der Qualitätssicherung für den privaten universitären Sektor
  • der Gewährleistung, Förderung und Entwicklung der Qualität des privaten universitären Sektors
  • der Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit im Interesse der Anbieter, Studierenden und des Arbeitsmarkts
  • der Förderung von innovativen Inhalten und Formen der universitären Aus- und Weiterbildung
  • die Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse von österreichischen Privatuniversitäten mit international gebräuchlichen Abschlüssen
  • der Umsetzung der Zielvorgaben zur Entwicklung des Europäischen Hochschulraums für den privaten Universitätssektor

Arbeitsprinzipien

Der Österreichische Akkreditierungsrat

  • entscheidet ausschließlich nach Qualitätsgesichtpunkten entsprechend internationalen Standards
  • trifft seine Entscheidungen unter Mitwirkung internationaler GutachterInnen
  • entscheidet unabhängig und begründet seine Entscheidungen konsistent und nachvollziehbar
  • orientiert sich an bildungspolitischen Entwicklungen in Österreich und in Europa
  • kooperiert mit internationalen Partnern und ist Mitglied in internationalen Netzwerken und Gremien im Bereich Qualitätssicherung
  • pflegt die Kommunikation mit den Privatuniversitäten und deren Lehrenden und Studierenden
  • nimmt seine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern durch adäquate Informationstätigkeit wahr
  • erarbeitet Verfahrensregeln, Standards und Beurteilungskriterien und macht diese öffentlich
  • stützt seine Arbeit auf international entwickelte Good Practice
  • lässt seine Tätigkeit regelmäßig extern evaluieren

Profil

Der Österreichische Akkreditierungsrat steht für

  • ein transparentes und verlässliches System der Akkreditierung, das internationale Vorbildwirkung für den privaten universitären Sektor hat
  • nationale und internationale Kompetenzen im Bereich der Akkreditierung
  • gestaltende Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung auf europäischer und internationaler Ebene

 

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Qualitätsgrundsätze und Qualitätsleitbild des ÖAR

1. Qualitätsgrundsätze des ÖAR
Die Qualität der eigenen Arbeit ist unverzichtbares Anliegen und Herausforderung für eine Einrichtung, deren Aufgabengebiet die Qualitätssicherung ist. Dem Qualitätsbegriff des ÖAR liegen die Grundsätze der Zielerfüllung (fitness for purpose) in Verbindung mit der Angemessenheit und Validität des Ziels (fitness of the purpose) zugrunde. Das Qualitätsleitbild ist die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung einer umfassenden Qualitätskultur des ÖAR.

Der ÖAR ist eine nationale Verwaltungseinrichtung und handelt auf der Grundlage von Gesetzen. Klare und im Voraus kommunizierte Standards, Richtlinien und Verfahrensabläufe schaffen die Grundlage für eine verlässliche Einschätzbarkeit des ÖAR durch die verschiedenen Interessensgruppen.

Der Qualitätsanspruch des ÖAR steht im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Der ÖAR genügt den unterschiedlichen Ansprüchen von Studierenden, Privatuniversitäten, öffentlichen Universitäten, Politik und Arbeitsmarkt durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen.

Grundlage aller Arbeitsprozesse des ÖAR ist der Qualitätskreislauf von Planung, Ausführung, Kontrolle und Korrektur. Der ÖAR arbeitet systematisch an der Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Arbeitsabläufe.

 

2. Qualitätsleitbild des ÖAR

2.1. Inputqualität
Der ÖAR arbeitet auf Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen (Universitäts-Akkreditierungsgesetz und Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz). Er organisiert seine Arbeitsabläufe selbständig im Rahmen seiner Geschäftsordnung.

Der ÖAR arbeitet bei der Durchführung der Verfahren und seiner Entscheidungsfindung weisungsfrei und unabhängig von der Einflussnahme durch Interessensgruppen. Die Zusammensetzung des Rates, dem zur Hälfte nicht-österreichische Experten angehören, sichert die Unabhängigkeit von nationalen Interessenskonflikten.

Die unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungen und Entscheidungskompetenzen sind klar umschrieben. Sie sind für alle Beteiligten transparent. Die Verantwortungsbereiche sind so offen definiert, dass sie situationsgerechte Problemlösungen ermöglichen.

Der ÖAR verfügt durch seine Mitglieder und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle über hohe Kompetenz und Expertenwissen für seine Aufgabenbereiche.

2.2. Prozessqualität
Der partizipative Führungsstil des ÖAR basiert auf offener Information, wechselseitigem Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung und ermöglicht Innovation und Ideen.

Die interne und externe Kommunikation ist offen, freundlich und professionell. Konflikte werden sachbezogen gelöst.

Die flexible Organisationsstruktur und flache Hierarchie ermöglichen rasche Anpassung an neue Aufgaben und Situationen.

Der ÖAR hat für seine Arbeit Kernprozesse definiert und dargestellt. Darüber hinaus gibt es interne Regelungen für die Arbeitsabläufe der Geschäftsstelle sowie einen ‚Code of Good Practice’ für Begehungen.

Die Akkreditierungsverfahren des ÖAR entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und orientieren sich an den besten internationalen Praktiken. Alle Verfahrensschritte sind dokumentiert und für alle Beteiligten jederzeit einsehbar.

Der ÖAR konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben durch die Formulierung von Richtlinien und Standards und gewährleistet auf diese Weise eine transparente und konsistente Anwendung des Gesetzes.

Der ÖAR beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und Qualitätssicherung und berücksichtigt die Ergebnisse dieser internationalen Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung seiner Verfahren.

Der ÖAR garantiert die Unabhängigkeit und Validität der Qualitätsbeurteilung durch international besetzte externe Gutachterteams, die über transparente Kriterien ausgewählt werden.

 

2.3. Outputqualität
Interne Feedbackinstrumente werden auf Ebene der Geschäftsstelle und auf der Ebene des Rates regelmäßig eingesetzt und für die Weiterentwicklung verwendet.

Die externe Einschätzung der Arbeit des Akkreditierungsrates durch die Antragsteller, GutachterInnen und Studierenden wird regelmäßig erhoben. Dazu kommen regelmäßige Gespräche mit den Privatuniversitäten, Studierenden, VertreterInnen der öffentlichen Universitäten und der Politik. Alle Rückmeldungen werden systematisch als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen herangezogen.

Die Evaluation der Effekte der Akkreditierung erfolgt durch das regelmäßige Monitoring der akkreditierten Einrichtungen.

Der ÖAR lässt sich regelmäßig durch eine externe internationale Expertengruppe im Hinblick auf die Erfüllung internationaler Standards und Codes of Good Practices evaluieren.

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