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Der Akkreditierungsrat ist ein ExpertInnengremium, dem acht Fachleute aus dem europäischen Universitätsbereich angehören. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung bestellt. Vier der acht Mitglieder werden der Bundesregierung von der Rektorenkonferenz vorgeschlagen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt grundsätzlich fünf Jahre.
Der/die BundesministerIn für Bildung, Wissenschaft und Kultur ernennt eine/n PräsidentIn sowie eine/n VizepräsidentIn des Rates aus dem Kreis der acht Mitglieder. Der/die PräsidentIn sowie der/die VizepräsidentIn werden auf drei Jahre ernannt. Nach Ablauf dieser Periode können diese durch den/die BundesministerIn einmalig auf weitere drei Jahre verlängert werden. Die Funktionsperiode des/der PräsidentIn endet grundsätzlich dann, wenn diese aus dem Akkreditierungsrat ausscheiden.
Durch eine Verfassungsbestimmung im UniAkkG ist festgelegt, dass die Mitglieder des Akkreditierungsrates in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden sind.
Präsidentin
Univ.-Prof. Dr. Hannelore Weck-Hannemann
Vizepräsident
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Robert Hansen
weitere Mitglieder
Univ.-Prof. Dr. Hans-Uwe Erichsen
Dr. MA Guy Haug, MBA
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Erich Hödl
Univ.-Prof. Dr. Evelies Mayer
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Johannes Michael Rainer
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Luc Weber
Geschäftsordnung
Der Akkreditierungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die von dem/der zuständigen BundesministerIn genehmigt werden muss. Geschäftsordnung
Interne Beschwerdekommission
Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrensablaufs hat der ÖAR eine interne Beschwerdekommission eingerichtet. Als Mitglieder der Beschwerdekommission wurden am 14. April 2008 für eine Dauer von zwei Jahren bestellt:
- Univ.-Prof. Dr Evelies Mayer
- Univ.- Prof. Dr. Dr. Johannes Michael Rainer
- Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. Erich Hödl (Ersatzmitglied)
Die Beschwerdekommission ist über die Geschäftsstelle des ÖAR zu kontaktieren. >>mehr
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