ORGANISATION
 

Mitglieder

Vorsitz des Rates

Weisungsfreiheit

Entscheidungen

Berichtspflicht

Geschäftsordnung

Interne Beschwerdekommission

 

Mitglieder: Der Akkreditierungsrat ist ein ExpertInnengremium, dem acht Fachleute aus dem europäischen Universitätsbereich angehören. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung bestellt. Vier der acht Mitglieder werden der Bundesregierung von der Rektorenkonferenz vorgeschlagen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Weitere Informationen...
 
Vorsitz des Rates: Der/die BundesministerIn für Bildung, Wissenschaft und Kultur ernennt eine/n PräsidentIn sowie eine/n VizepräsidentIn des Rates aus dem Kreis der acht Mitglieder. Der/die PräsidentIn sowie der/die VizepräsidentIn werden auf drei Jahre ernannt. Nach Ablauf dieser Periode können diese durch den/die BundesministerIn einmalig auf weitere drei Jahre verlängert werden. Die Funktionsperiode des/der PräsidentIn endet grundsätzlich dann, wenn diese aus dem Akkreditierungsrat ausscheiden.

Weisungsfreiheit: Durch eine Verfassungsbestimmung im UniAkkG ist festgelegt, dass die Mitglieder des Akkreditierungsrates in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden sind.

Entscheidungen: Der Akkreditierungsrat entscheidet über Anträge auf Akkreditierung mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Akkreditierung unter dem Vorbehalt der Erfüllung von Auflagen ist nicht möglich. Akkreditierungsentscheidungen bedürfen zu ihrer Rechtskraft der Zustimmung des zuständigen Bundesministers bzw. der zuständigen Bundesministerin..

Berichtspflicht: Der Akkreditierungsrat legt dem Nationalrat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Ebenso muss der Rat dem/der zuständigen BundesministerIn Unterlagen und Geschäftsstücke auf Verlangen vorlegen und Überprüfungen an Ort und Stelle zulassen.

Geschäftsordnung: Der Akkreditierungsrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die von dem/der zuständigen BundesministerIn genehmigt werden muss.

- Geschäftsordnung

Interne Beschwerdekommission: Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrensablaufs hat der ÖAR eine interne Beschwerdekommission eingerichtet. Als Mitglieder der Beschwerdekommission wurden am 14 . April 2008 für eine Dauer von zwei Jahren bestellt:

  • Univ.-Prof. Dr Evelies Mayer
  • Univ.- Prof. Dr. Dr. Johannes Michael Rainer
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. Erich Hödl (Ersatzmitglied)

Die Beschwerdekommission ist über die Geschäftsstelle des ÖAR zu kontaktieren. >>mehr