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Universitäts-Akkreditierungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz - UniAkkG), BGBl I Nr. 168/1999, in der Fassung BGBl I Nr. 54/2000, legt die Aufgaben des Akkreditierungsrates sowie seine Weisungsfreiheit fest.
UniAkkG
Richtlinien des ÖAR
Um eine konsistente Anwendung des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG) zu ermöglichen, interpretiert und präzisiert der ÖAR das UniAkkG durch die Festlegung von Richtlinien. Dabei orientiert sich der ÖAR an folgenden Leitlinien:
- an internationalen Standards, wie dies durch das UniAkkG explizit vorgegeben ist
- am Universitätsgesetz 2002, das das Organisations- und Studienrecht für die öffentlichen Universitäten regelt. Dabei geht der ÖAR davon aus, dass im Universitätsgesetz 2002 internationale Standards zum Ausdruck kommen, die wohl über- aber nicht unterschritten werden dürfen.
- an den Vorgaben des Bologna-Prozesses
- an den European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area
Richtlinien beschreiben sowohl Qualitätsstandards im Sinne der im UniAkkG enthaltenen Akkreditierungsvoraussetzungen als auch Grundsätze für die Durchführung der Akkreditierungsverfahren unter Beachtung des dafür maßgeblichen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und Leitfäden für die Verfahrensbeteiligten (Antragsteller, Sachverständige und ÖAR).
In einem fixen Tagesordnungspunkt (Grundsätzliches) der Sitzungen des ÖAR werden Richtlinien regelmäßig im Hinblick auf ihre Angemessenheit überarbeitet und ergänzt. Alle vom ÖAR beschlossenen Richtlinien werden veröffentlicht.
Beim Verfassen von Richtlinien räumt der ÖAR den Privatuniversitäten in der Regel die Möglichkeit einer Stellungnahme ein. Dies soll sicherstellen, dass der zu regelnde Sachverhalt vollständig erfasst wird und die Sichtweisen der Institutionen betreffend Aspekte der praktischen Durchführbarkeit der Richtlinien berücksichtigt werden können.
Folgendes Verfahren für das Verfassen von Richtlinien ist im Regelfall vorgesehen:
- Schriftlicher Entwurf der Geschäftsstelle
- Diskussion, Überarbeitung und Beschluss eines Richtlinienentwurfs in einer Sitzung des ÖAR
- Versendung des Richtlinienentwurfs an alle Privatuniversitäten mit angemessener Frist zur Stellungnahme
- Diskussion und endgültiger Beschluss der Richtlinie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Privatuniversitäten in der darauffolgenden Sitzung des ÖAR
- Veröffentlichung der Richtlinie
Sämtliche Richtlinien sind unter "Publikationen/Richtlinien" abrufbar.
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