Wer in Österreich eine private Universität betreiben möchte, deren Studiengänge zu einem anerkannten akademischen Grad führen, braucht dazu eine staatliche Anerkennung. Diese erfolgt in Form einer Akkreditierung.

Der Akkreditierungsrat ist eine Behörde, die durch Akkreditierung von privaten Universitäten deren Qualität überprüft und zertifiziert und dadurch die Qualitätsentwicklung dieser Institutionen fördert.

 
 

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