ANNERKENNBARKEIT

 
  Die an Privatuniversitäten abgelegten Prüfungen sind staatlich anerkannte Prüfungen. Im Falle eines Wechsels von einer Privatuniversität an eine staatliche Universität sind die an der Privatuniversität abgelegten Prüfungen (bei Gleichwertigkeit) an den staatlichen Universitäten anzuerkennen.

 
  ABSCHLUSS und TITEL  
  Die an Privatuniversitäten erworbenen Abschlüsse und verliehenen akademischen Grade sind nicht dem Ausland zuzurechen, sondern sind Abschlüsse und akademische Grade nach inländischen Studienvorschriften. Eine Nostrifizierung dieser akademischen Grade an einer staatlichen Universität ist daher nicht notwendig oder möglich. Die Absolventinnen und Absolventen von Privatuniversitäten sind berechtigt, den nach Abschluss des Studiums erworbenen akademischen Grad zu führen. Es können nur solche akademischen Grade verliehen werden, die von der Akkreditierung umfasst sind.

 
 

RECHTE

 
  Studierende von Privatuniversitäten sind Studierenden an staatlichen Österreichischen Universitäten in den Bereichen Fremdenrecht und Studienförderung gleichgestellt. Außerdem sind die Bestimmungen hinsichtlich des Anspruchs auf Familienbeihilfe und auf Mitversicherung von Kindern sowie die steuerrechtlichen Bestimmungen auf die Studierenden an Privatuniversitäten anwendbar.

 
 

FAQ

 
 

* Bekommen Studierende an Privatuniversitäten eine staatliche Studienförderung? - Bei Vorliegen der Vorausetzungen bekommen Studierende an Privatuniversitäten die gleiche Studienförderung wie Studierende an staatlichen Universitäten (Studienbeihilfenbehörde)

* Ist an Privatuniversitäten ein Studienbeitrag zu bezahlen? –Privatuniversitäten legen ihre Studienbeiträge selbst fest.

* Wie bekomme ich einen Studienplatz an einer Privatuniversität? – Interessentinnen und Interessenten für Studienplätze an Privatuniversitäten sollten direkt Kontakt mit der jeweiligen Privatuniversität aufnehmen, die Zulassung erfolgt dort. Es gibt keine zentrale Zulassungstelle für Studienplätze an Privatuniversitäten.

* Welche Qualifikationen muss ich besitzen, um an einer Privatuniversität zugelassen zu werden? – Bezüglich der erforderlichen Qualifikationen ist direkt Kontakt mit der Privatuniversität aufzunehmen. Je nach Privatuniversität und Studiengang kann es unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen geben. (Privatuniversitäten)

* Kann ich ein Studium an einer Privatuniversit abbrechen und an einer staatlichen Universität weiterführen? – Das hängt davon ab, ob es ein vergleichbares Studium an einer staatlichen Universität gibt und ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Gleichwertige Prüfungen sind an staatlichen Universitäten jedenfalls anzuerkennen.

* Kann ich von einer staatlichen Universität an eine Privatuniversität wechseln? – Auch in diesem Fall ist zunächst festzustellen, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Über die Anerkennung von absolvierten Prüfungen an staatlichen Universitäten an der Privatuniversität entscheidet die Privatuniversität.

* Brauche ich als ausländischer Student eine Aufenthaltsbewilligung? – Ja, gemäß dem Fremdenrecht ist eine Aufenthaltsbewilligung notwendig.

* Gelten die gleichen Zulassungsfristen wie an staatlichen Universitäten? – Nein, die Privatuniversitäten legen ihre Zulassungsfristen selbst fest.