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Information über Übergangsfristen nach dem neuen HS-QSG und PUG |
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Am 6. Juli 2011 wurde das neue Qualitätssicherungsrahmengesetz im Nationalrat beschlossen. Das darin enthaltene Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und das Privatuniversitätengesetz (PUG) lösen mit 1. März 2012 das derzeit geltende Universitäts-Akkreditierungsgesetz (UniAkkG) ab.
Dies bedeutet:
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Für Akkreditierungsverfahren, die zu diesem Zeitpunkt beim ÖAR anhängig sind, bleibt der ÖAR bis 31. August 2012 zuständig und führt diese Verfahren auf der Grundlage des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes weiter. Mit 31. August 2012 geht die Zuständigkeit für Verfahren, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, auf die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria über.
(14. Juli 2011) |
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