Information über Übergangsfristen nach dem neuen HS-QSG und PUG

 

Am 6. Juli 2011 wurde das neue Qualitätssicherungsrahmengesetz im Nationalrat beschlossen. Das darin enthaltene Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und das Privatuniversitätengesetz (PUG) lösen mit 1. März 2012 das derzeit geltende Universitäts-Akkreditierungsgesetz (UniAkkG) ab.

Dies bedeutet:

  • Ab 1. März 2012 können Anträge auf Akkreditierung und Reakkreditierung als Privatuniversität bzw. auf Akkreditierung von Studiengängen von Privatuniversitäten nur mehr bei der neuen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria eingebracht werden.


  • Für Akkreditierungsverfahren, die zu diesem Zeitpunkt beim ÖAR anhängig sind, bleibt der ÖAR bis 31. August 2012 zuständig und führt diese Verfahren auf der Grundlage des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes weiter. Mit 31. August 2012 geht die Zuständigkeit für Verfahren, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, auf die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria über.

  • Um einen Wechsel der Zuständigkeit während des laufenden Verfahrens nach Möglichkeit auszuschließen, wird empfohlen, Akkreditierungsanträge an den ÖAR bis spätestens 30. November 2011 einzubringen.

  • Für Privatuniversitäten, deren Akkreditierungzeitraum im Jahr 2012 auslaufen würde, wird die Akkreditierung ex lege bis 31. Dezember 2014 verlängert.

 

(14. Juli 2011)